Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen Rechtsrahmen anzubieten, in dem die Vertretung von Interessen – der sogenannte Lobbyismus – als legitime intermediäre Gewalt im demokratischen Rechtsstaat an parlamentarischen Entscheidungsprozessen teilhaben kann. Der Blickwinkel der Untersuchung ist dabei auf die Prozesse der Gesetzgebung des Deutschen Bundestages gerichtet.Zugrunde liegt die Feststellung, dass ein differenzierter rechtlicher Rahmen für die Vielgestaltigkeit der Interessenvertretung im Gesetzgebungsprozess des Deutschen Bundestages bislang nicht besteht. Eine Änderung ist geboten und bedarf einer konkreten Normierung.Als Forschungsergebnis resultieren Vorschläge erstens für die Seite der interessenvertretenden Akteure und zweitens für die Seite des Deutschen Bundestages bzw. seiner Mitglieder und Gremien. Alle Vorschläge wurden gleichsam auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie auf ihre rechtspolitische Zweckmäßigkeit hin untersucht.
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