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Staat und Religion in Nordrhein-Westfalen

E-book


Ein Großteil der rechtlichen Beziehungen von Staat und Kirche bzw. Politik und Religion beruht auf originĂ€rem Landesrecht (neben der Landesverfassung z.B. in den Bereichen des Denkmalschutzes, des Friedhofs- und Bestattungswesens, des Krankenhauswesens, von Hochschule, Schule und Kindertageseinrichtungen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Rundfunk und Fernsehen) oder auf der Grundlage bundesrechtlicher Rahmenregelungen auf landesrechtlichen Spezialvorschriften (z.B. Kirchensteuer und Kirchenaustritt, Meldewesen und Datenschutz). Dennoch beziehen sich die einschlĂ€gigen LehrbĂŒcher weitgehend auf eine bundesweite GesamtĂŒbersicht, wobei landesrechtliche Besonderheiten im Regelfall lediglich exemplarisch in den Blick genommen werden.

An diesen Befund knĂŒpft das neue Buch an: In ErgĂ€nzung zu der von ihnen seit 2010 herausgegebenen ergĂ€nzbaren Rechtsquellensammlung „Staat und Kirche in Nordrhein-Westfalen“ legen die Herausgeber ein Studienbuch zum VerhĂ€ltnis von Staat und Religion in Nordrhein-Westfalen vor. Als Autorinnen und Autoren konnten einschlĂ€gig tĂ€tige Fachleute aus der staatlichen Verwaltung, aus den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus der kirchlichen Wohlfahrtspflege gewonnen werden.

Zielgruppe sind die Rechts- und Fachabteilungen der (Erz-)Bischöflichen Generalvikariate und LandeskirchenĂ€mter sowie der ĂŒbrigen Religionsgemeinschaften und religiösen VerbĂ€nde, der Diözesan-CaritasverbĂ€nde und der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der jeweiligen Ortsebenen, kirchliche Stiftungen und sonstige private kirchliche bzw. religiöse RechtstrĂ€ger, der Landtag mit seinen Abgeordneten und seiner Verwaltung, die Staatskanzlei und die Fachministerien, die Bezirksregierungen, kirchliche und staatliche Gerichte (insbesondere Verwaltungsgerichte, das Oberverwaltungsgericht und der Verfassungsgerichtshof NRW), die (Kirchen-)Rechtswissenschaft (insbesondere die entsprechenden Institute und LehrstĂŒhle an den sieben juristischen FakultĂ€ten in NRW einschließlich der Studierenden) sowie die entsprechenden Bibliotheken in allen Bereichen und nicht zuletzt einschlĂ€gig tĂ€tige Rechtsanwaltskanzleien.