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Das Leibeigenthumbsbuch der Herrschaft Rheda von 1651/58

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Mauritz Graf zu Bentheim-Tecklenburg hat 1651/58 in einem Leibeigenthumbsbuch auf 103 Höfen und Kotten, die zu seiner Herrschaft Rheda gehörten, die ihm eigenbehörigen Leute in den Kirchspielen Clarholz, Herzebrock, Rheda, St. Vit und WiedenbrĂŒck aufschreiben lassen. Die bĂ€uerlichen und kleinbĂ€uerlichen Besitzer sind darin mit ihren Geschwistern und ihren Kindern sowie den noch lebenden Vorbesitzern namentlich erfasst worden. Angaben zur Herkunft der aufheiratenden Ehepartner und zum Verbleib der ausbestatteten Söhne und Töchter ergeben familiĂ€re Verbindungen zu 180 anderen Höfen und Kotten. Alles Heiraten geschah in einer grundherrschaftlichen Gemengelage und bei einem Wechsel der Grundherrschaft meistens noch durch Tausch der Eigenbehörigen, an dem hier 25 Gutsherren beteiligt waren. Das vorherrschende Anerbenrecht zwang daneben 25 Familien nicht erbender Kinder zu einem Heuerlingsdasein auf der elterlichen oder einer fremden StĂ€tte.

Das Leibeigenthumbsbuch bietet so fĂŒr die letzten Jahrzehnte des DreißigjĂ€hrigen Krieges und das erste Jahrzehnt danach einen einzigartigen Einblick in die lĂ€ndlich-bĂ€uerlichen FamilienverhĂ€ltnisse. Die landesherrliche Erfassung ist die erste ihrer Art fĂŒr die Rhedaer Eigenbehörigen und steht damit am Anfang vieler Familiengeschichten in der Herrschaft Rheda und im WiedenbrĂŒcker Land, die sich mit den gleichzeitig beginnenden KirchenbĂŒchern fortschreiben lassen.