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Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust?

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Diese Arbeit legt im Einzelnen dar,

weshalb die Entscheidung des

BFH vom 24.10.2017, VIII R 13/15

mit den Grundsätzen methodengerechter

Gesetzesauslegung nicht mehr

zu vereinbaren ist.

(Rechtsansicht des Verfassers)