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Der Landrat im Spannungsverhältnis zwischen der Leitung der Aufsichtsbehörde und seiner möglichen Wiederwahl

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In dieser Bachelorarbeit wendet sich der Verfasser den baden-württembergischen Landräten zu. Sie und das jeweils von ihnen geführte Landratsamt sind auch mit der Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden betraut. Einen großen Einfluss auf die Landkreisverwaltung und deren Leiter hat unter anderem durch die mittelbare Wahl des Landrats auch der Kreistag.

Durchschnittlich ist in Baden-Württemberg jeder dritte Kreisrat ein Bürgermeister. Der Landrat stellt sich folglich zum Teil den Kreisräten zur Wahl, die von der unter seiner Verantwortung stehenden Aufsichtsbehörde kontrolliert werden. Insbesondere bei einem seine Wiederwahl anstrebenden Landrat besteht die Gefahr eines Interessenkonflikts: Die Aufsichtstätigkeit könnte seinen Rückhalt bei den Bürgermeister gefährden und ihn zu einer nachsichtigeren Amtsführung bewegen.

Bei seiner Arbeit untersucht der Verfasser nach Nennung rechtlicher Grundlagen die Existenz von Interessenkonflikten des Landrats. Er stellt das von der Verfassung ermöglichte Instrument der Unvereinbarkeit von Bürgermeisteramt mit Kreisratsmandat sowie die in Deutschland mehrheitlich praktizierte Volkswahl der Landräte vor. Nach einem Blick auf andere Kommunalverfassungen werden einige Reformvorschläge auf ihre Eignung für die Verhinderung der aufgeworfenen Interessenkonflikte untersucht. Nach einer Beschreibung des aktuellen politischen Zustandes und einem Ausblick auf zur Debatte stehende zukünftige Entwicklungen präsentiert der Verfasser das Ergebnis seiner persönlichen Abwägung und die von ihm favorisierten Reformvorschläge.