Das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zählt zu den in der Rechtspraxis bedeutsamen Kommunalgesetzen. Das seit 1974 bestehende Gesetz wurde im Rahmen der umfassenden Novellierung des Kommunalrechts in Baden-Württemberg geändert. Die interkommunale Zusammenarbeit wurde dabei u.a. um die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts erweitert. Damit ergeben sich völlig neue Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit. Diese Kurzkommentierung erläutert die Rechtslage und unterstützt die Gemeinden bei der Realisierung interkommunaler Zusammenarbeit.