SGB XII, SGB II – auf Stand 1. April 2024
Die 34., aktualisierte Auflage der Textausgabe enthält die Vorschriftentexte von SGB XII (Sozialhilfe) und SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) sowie das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Rechtsstand 1. April 2024.
Aktuelle Änderungen
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden die Regelungen für den Fall nachhaltiger Verweigerung der Aufnahme zumutbarer Arbeit verschärft. Der Bürgergeldbonus in § 16j SGB II wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten. Zum teilweisen Ausgleich der Finanzierungsbeteiligung des Bundes in den vergangenen Jahren leistet die Bundesagentur für Arbeit Zahlungen an den Bund.
Alle Änderungsgesetze und -verordnungen in den Rechtsbereichen des SGB II sowie des SGB XII, die zum 1. April 2024 in Kraft getreten sind, sind enthalten. In Fußnoten sind im SGB II zusätzlich die bereits verkündeten Änderungen mit Inkrafttreten zum 1. Juni und 1. August 2024 abgedruckt. Darüber hinaus ist das Asylbewerberleistungsgesetz abgedruckt.
Wichtige Verordnungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende
Darüber hinaus sind enthalten
die Kommunalträger-Eignungsfeststellungsverordnung,
die Bürgergeld-Verordnung,
die Unbilligkeitsverordnung,
die Einstiegsgeld-Verordnung,
die Mindestanforderungs-Verordnung,
die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II,
die Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b SGB II
Grundlegende Vorschriften zur Sozialhilfe
Ebenso abgedruckt sind
das Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG),
die Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII,
die Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII.
Schnelle Orientierung für die Praxis
Das Inhaltsverzeichnis ist sowohl nach Paragrafen als auch nach Seitenzahlen gegliedert. Zusätzlich ist eine Übersicht aller Änderungsgesetze seit Inkrafttreten von SGB II und SGB XII enthalten. Die Textausgabe dient zur schnellen Orientierung für
erwerbsfähige Hilfebedürftige,
Agenturen für Arbeit,
Sozialämter,
Job-Center,
gesetzliche Krankenkassen,
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Sozialen Diensten und Jugendämtern in Gemeinden, Städten und Landkreisen.