Eine prominente Reihe literarischer Vergewaltigungsfälle seit dem 17. Jahrhundert wird aus dem Horizont der Rechts- und Kulturgeschichte literaturgeschichtlich analysiert. Vergewaltigung gilt, wie Raub, Mord und Totschlag, seit alters als schweres Verbrechen. Welcher erzwungene Beischlaf allerdings jeweils als Verbrechen zu qualifizieren war und unter welchen Bedingungen diese Tat sanktioniert werden konnte, erschließt sich erst im Zusammenhang mit den Rechtsnormen einer Zeit. Die Untersuchung von Gesa Dane rekonstruiert die Strafrechtsgeschichte dieses Verbrechens, um vor deren Hintergrund literarische Texte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert zu deuten. Zwar werden Vergewaltigungen hier aus Dezenzgründen bis weit in das 20. Jahrhundert nicht direkt geschildert, doch gelingt der Verfasserin mithilfe einer umsichtigen kulturhistorischen Spurensuche der Nachweis, daß die Texte selber es nie im Ungewissen lassen, ob es sich nach zeitgenössischen Vorstellungen um erzwungenen Beischlaf oder um Verführung handelt. In dieser Hinsicht werden Texte u.a. von Harsdörffer, Grimmelshausen, Lohenstein, Calderón, Richardson, Lessing, Goethe, Kleist, Hardy, Hahn-Hahn bis hin zu Parei und Duwe neu gedeutet und zum Sprechen gebracht.