Der Titel dieses Buches klingt nach Zwang. Wer ein gerichtliches Verfahren in Zivilsachen also ein Verfahren, das nicht öffentlich-rechtlicher oder strafrechtlicher Natur ist, anstrengen will, soll nachweisen müssen, dass ein außergerichtlicher Mediationsversuch in gleicher Sache gescheitert ist. In dieser Weise ist der Titel zu verstehen und auch gemeint. Ist eine solche Hürde, die erst genommen sein muss, bevor die Mühlen der Justiz in Gang gesetzt werden können, geeignet, um konsensuale Streitbeilegung zu fördern und Rechtstreitigkeiten signifikant zu reduzieren? Ist eine solche Regelung mit dem Freiwilligkeitsprinzip der Mediation vereinbar? Darf die Zulässigkeit eines Rechtsstreits an eine solche Voraussetzung gekoppelt werden oder bestehen hierfür rechtliche Hindernisse?
Die aufgeworfenen Fragen umreißen die Thematik, die in dieser Untersuchung näher beleuchtet werden soll.