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Das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien im Sinne des Artikels 288 Absatz 3 AEUV und seine Begrenzung durch den Gerichtshof der Europaischen Union

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Die vom Fachbereich V – Rechtswissenschaft der UniversitĂ€t Trier im Wintersemester 2021/2022 angenommene Dissertation (Betreuer und Erstgutachter: RiOLG Prof. Dr. Willy Spannowsky, Zweitgutachter: Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M.) weist nach, dass der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV, die weitreichendste Form richtlinieninhaltlich vorgesehener UmsetzungsspielrĂ€ume der Mitgliedstaaten,

- in unterschiedlicher Art und Weise beschrÀnkt und

- dabei teilweise gegen Vorgaben des primĂ€ren Unionsrechts verstĂ¶ĂŸt.

Soweit im Verlauf der Untersuchung RechtsverstĂ¶ĂŸe festgestellt werden, macht die Dissertation weiterfĂŒhrend VorschlĂ€ge fĂŒr eine Korrektur der betroffenen unionsgerichtlichen BegrenzungsansĂ€tze im Hinblick auf das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Richtlinienumsetzung.