Die vom Fachbereich V â Rechtswissenschaft der UniversitĂ€t Trier im Wintersemester 2021/2022 angenommene Dissertation (Betreuer und Erstgutachter: RiOLG Prof. Dr. Willy Spannowsky, Zweitgutachter: Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M.) weist nach, dass der Gerichtshof der EuropĂ€ischen Union das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV, die weitreichendste Form richtlinieninhaltlich vorgesehener UmsetzungsspielrĂ€ume der Mitgliedstaaten,
- in unterschiedlicher Art und Weise beschrÀnkt und
- dabei teilweise gegen Vorgaben des primĂ€ren Unionsrechts verstöĂt.
Soweit im Verlauf der Untersuchung RechtsverstöĂe festgestellt werden, macht die Dissertation weiterfĂŒhrend VorschlĂ€ge fĂŒr eine Korrektur der betroffenen unionsgerichtlichen BegrenzungsansĂ€tze im Hinblick auf das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Richtlinienumsetzung.