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Landkreisordnung für Baden-Württemberg : Kurzkommentar

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Der Kurzkommentar ist eine wertvolle Arbeitshilfe für Kreisräte, Landräte sowie Fachbeamte in den Kreisverwaltungen. Die ausführliche Kommentierung umfasst u.a. die Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Kreistags und des Landrats sowie die Wirtschaftsführung des Landkreises.

Neu ist das Wahlrecht für Personen, die in keiner Gemeinde eine Wohnung haben, sich aber seit mindestens drei Monaten im Landkreis aufgehalten haben. Beschlüsse des Kreistags können bei Gegenständen einfacher Art künftig im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen bzw. elektronischen Verfahren gefasst werden. Sitzungen können in bestimmten, normierten Fällen in Form einer Videokonferenz

stattfinden.

Der Anhang enthält die Durchführungsverordnung zur Landkreisordnung, Auszüge aus der Gemeindeordnung und dem Landesverwaltungsgesetz, eine nach Einwohnerzahl und Fläche geordnete Übersicht über die Landkreise und ein Stichwortverzeichnis.