Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.
Wir beantworten u.a. folgende Fragen:
- Was zählt alles zu den Mieteinnahmen bei einer möbliert vermieteten Wohnung?
- Welche Kosten können Sie für die möblierte Wohnung absetzen?
- Wie können Sie die Aufwendungen für die Einrichtungsgegenstände geltend machen?
- So füllen Sie die Anlage V aus
- Was ist zu beachten, wenn Sie ein möbliertes Zimmer Ihrer Mietwohnung untervermieten?