Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Nahezu jeder ist durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und Folgeschäden solcher Versicherungsfälle abgesichert. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer und Auszubildende, sondern z.B. auch behinderte Menschen, Arbeitslose oder Kinder während des Schulbesuchs. Auch Unternehmer und mitarbeitende Ehegatten kÜnnen kraft Satzung unfallversichert sein.
Melde- und Auskunftspflichten fĂźr Arbeitgeber
Die Unternehmen haben gegenĂźber den Unfallversicherungsträgern umfangreiche Mitteilungs- und Auskunftspflichten und sind im Umlageverfahren allein Beitragspflichtige. DafĂźr sind sie gegenĂźber Versicherten, von Ausnahmen abgesehen, von ihrer Haftung befreit. Leistungen Ăźbernimmt ausschlieĂlich der Unfallversicherungsträger.
Leistungskatalog der Versicherungsträger
Die Versicherungsträger (meist Berufsgenossenschaften) haben einen umfangreichen Leistungskatalog:
⢠Prävention
⢠Heilbehandlung
⢠berufsfĂśrdernde RehabilitationsmaĂnahmen
⢠Leistungen bei Pflegebedßrftigkeit
⢠jährlich anzupassende Renten usw.
Ratgeber zur gesetzlichen Unfallversicherung
Der Band informiert Ăźber alle wichtigen Fragen und gibt so Unternehmern und Versicherten einen Ăberblick Ăźber ihre Rechte und Pflichten.