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Das Recht der Hagestolze

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»Es war in der bereits stark vorgeschrittenen Dämmerung eines warmen Frühlingsabends im Jahre 1397, als ein einsam daherkommender Mönch über die Neckarbrücke zu Heidelberg auf das Stadttor zuschritt. Seine hohe Gestalt war von der braunen Kutte verhüllt und die Kapuze so tief über das gebeugte Haupt gezogen, daß auch von seinem Gesichte nichts zu sehen war. Er hielt die Arme dicht an den Leib geschmiegt und die Hände davor gefaltet, und sein Gang hatte etwas Unsicheres, Schwankendes, als wenn er, dessen ungewohnt auf den Zehen schliche. Ob er auf Sandalen oder in Schuhen ging, war nicht zu erkennen, denn auch die Füße waren vom Gewande bedeckt.«