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Das Recht der Hagestolze

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»Es war in der bereits stark vorgeschrittenen DĂ€mmerung eines warmen FrĂŒhlingsabends im Jahre 1397, als ein einsam daherkommender Mönch ĂŒber die NeckarbrĂŒcke zu Heidelberg auf das Stadttor zuschritt. Seine hohe Gestalt war von der braunen Kutte verhĂŒllt und die Kapuze so tief ĂŒber das gebeugte Haupt gezogen, daß auch von seinem Gesichte nichts zu sehen war. Er hielt die Arme dicht an den Leib geschmiegt und die HĂ€nde davor gefaltet, und sein Gang hatte etwas Unsicheres, Schwankendes, als wenn er, dessen ungewohnt auf den Zehen schliche. Ob er auf Sandalen oder in Schuhen ging, war nicht zu erkennen, denn auch die FĂŒĂŸe waren vom Gewande bedeckt.«