Die Schaffung eines Europäischen Gesetzbuches steht auf der politischen Agenda der EU. Sein Ziel ist, das Privatrecht der Mitgliedstaaten zumindest teilweise zu vereinheitlichen. Allein die Schaffung von Einheitsrecht bewirkt aber keine Rechtseinheit. Und in der rechtsvergleichenden Literatur wird bezweifelt, dass einheitliche Anwendungsergebnisse in der gerichtlichen Praxis möglich sind angesichts der Unterschiede in der Auslegungsmethode der einzelnen mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, in den jeweiligen Rechtskulturen und nicht zuletzt angesichts der Vielzahl der Sprachen in der EU. Das führt zu der Frage, ob ein Europäisches Zivilgesetzbuch schon bald nach seiner Schaffung nur noch auf dem Papier bestehen und in der praktischen Anwendung wieder in ebenso viele Teile wie Mitgliedstaaten zerfallen würde. Die Arbeit unterzieht die zentralen theoretischen Bedenken einer kritischen Analyse und überprüft sie anhand einiger Beobachtungen aus der Praxis.
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