Der Umgang mit als Gefährder*innen eingestuften, psychisch auffälligen Personen ist eine grosse Herausforderung. Oft stehen strafrechtlich kaum fassbare, aber dennoch bedrohliche Verhaltensweisen im Raum, die begründeten Anlass für die Befürchtung einer bevorstehenden Gewalttat geben. Polizeiliche und strafprozessuale Massnahmen stossen an ihre Grenzen. Es fehlen ausreichende Instrumente mit dem notwendigen Therapieansatz. Um diese Versorgungslücken zu schliessen, ist das Bedrohungsmanagement in der Kette der Strafverfolgung sowie im Gesundheitswesen noch besser zu verankern. Die „Fachtagung Bedrohungsmanagement – Gefährdung durch psychisch auffällige Personen“ vom 4. November 2021 sollte zur Information und Wissensvermittlung sowie zur Vernetzung unter Fachpersonen dienen.
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