Die Bedingungen fĂźr die Beschäftigten in verfasster katholischer Kirche und Caritas werden im sog. "Dritten Weg" durch paritätisch besetzte Kommissionen festgesetzt. Dies erfolgt unter Ausschluss des Streikrechts, seit einigen Jahren allerdings - in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2012 - unter gewerkschaftlicher Beteiligung. Die Leistungsfähigkeit, Ăberzeugungskraft und rechtliche Tragfähigkeit dieses Modells ist im Vergleich zum Arbeitskampfsund Tarifvertragsrecht umstritten. Was aus gewerkschaftlicher Sicht als Einschränkung von Arbeitnehmerrechten erscheint, ist aus kirchlicher Sicht eine Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Ăber die Entstehung dieses Modells zur Regelung des Arbeitsrechts in katholischer Kirche und Caritas ist wenig bekannt. Diese LĂźcke zu schlieĂen ist das Anliegen der Arbeit. Mittels einer im Kern archivgestĂźtzten Quellenstudie wird herausgearbeitet, welche Prozesse und Denkmuster die Entstehung und Entwicklung des Dritten Weges bedingt haben und ob die Argumente der heutigen Auseinandersetzungen bereits dafĂźr prägend waren. Die Arbeit wird den heutigen Verantwortungsträgern in der kirchlichen Praxis eine zeithistorische Vergewisserung Ăźber die Institutionen ermĂśglichen, in denen sie agieren.