"Aus allem bisher Gesagten kann man einen allgemeinen sehr nützlichen Lehrsatz ableiten, der mit dem Herkommen, das doch der gewöhnliche Gesetzgeber der Nation ist, wenig im Einklang steht: damit die Strafe nicht eine Gewalttat eines oder vieler gegen einen einzelnen Bürger sei, muß sie durchaus öffentlich, schnell eintretend, notwendig, so milde wie es die obwaltenden Umstände irgend gestatten, den Verbrechen angemessen und durch das Gesetz bestimmt sein."
Cesare Beccaria war ein bedeutender italienischer Rechtsphilosoph und Strafrechtsreformer im Zeitalter der Aufklärung. Aufgrund seines Werkes „Dei delitti e delle pene“ (deutsch: „Von den Verbrechen und von den Strafen“) gilt dieser Aufklärer zudem als Begründer der „Klassischen Schule der Kriminologie“. In diesem, vom Gedankengut der Aufklärung und der utilitaristischen Ethik geprägten Werk vertrat er die These, dass der Staat nur das Maß an Strafen verhängen solle, welches zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich ist. Bei der Strafzumessung sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Nicht die Schwere der Strafe sei entscheidend, sondern die konsequente Anwendung der Strafgesetze. Folter und Todesstrafe lehnte Beccaria ab.
Vollständige Ausgabe mit Kommentar und biographie.