Mit Inkrafttreten der im Jahr 2006 erfolgten Föderalismusreform hat der Bund im
Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Jagdwesens eine
über die bisherige Rahmenkompetenz hinausgehende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
erhalten, die durchgängig auch ins Einzelne gehende und unmittelbar
geltende Regelungen erlaubt. Im Gegenzug steht den Ländern das Recht zu,
hiervon abweichende landesrechtliche Regelungen zu treffen, wobei dies im Artenschutz
ausge schlossen und im Jagdwesen dagegen fast unbeschränkt möglich ist.
Die Abgrenzung der beiden Kompetenzmaterien wirft insoweit verfassungsrechtliche
Fragen auf, die insbesondere bei Regelungskonflikten und -überschneidungen zu
klären sind.
Des Weiteren müssen sowohl der Bund als auch die Länder bei ihrer Naturschutzund
Jagdgesetzgebung neben der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung auch
den internationalen und europäischen Anforderungen Rechnung tragen. Dies gilt
insbesondere für die umfangreichen und anspruchsvollen völkerrechtlichen Abkommen
sowie die europarechtlichen Vorschriften zum Artenschutz. Darüber hinaus sind
das einfachgesetzliche Verhältnis von Jagd- und Naturschutzrecht sowie die dort
normierten Unberührtheits- und Vorrangklauseln zu erörtern.
Der vorliegende Band leistet zur Klärung dieser Rechtsfragen einen wichtigen
Beitrag. Er erörtert die Grenzen, die dem deutschen Jagdrecht aufgrund des internationalen,
europäischen und nationalen Naturschutzrechts erwachsen, beurteilt die
Integration von Naturschutzbelangen in das Jagdrecht aus rechtlicher Sicht und
arbeitet hieraus resultierende Anpassungserfordernisse heraus.