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Arzneimittelversorgung in Deutschland

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Die Versorgung mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wird in Deutschland durch die Ärzte nach rein medizinisch-therapeutischen Kriterien bestimmt und gesichert. Durch die Verteilung der Ärzte nach dem Planungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung ist flĂ€chendeckend in allen TeilrĂ€umen des Bundesgebietes eine medizinische Versorgung gewĂ€hrleistet. Damit sichern die Ärzte gleichzeitig die flĂ€chendeckende und gleichwertige Arzneimittelversorgung in Deutschland. Wo ein hinreichendes Ă€rztliches Verordnungsvolumen zusammenkommt, gibt es Apotheken. Der Apotheker folgt dem Arzt. Umgekehrt gilt: Wo es keine Ärzte mit einem entsprechendem Rezeptumsatz gibt, kann keine Apotheke existieren.

Festpreise fĂŒr verschreibungspflichtige Arzneimittel haben dagegen keine Bedeutung fĂŒr die GewĂ€hrleistung einer flĂ€chendeckenden Versorgung. Im Gegenteil: Sie behindern durch den Erhalt kleiner suboptimaler und finanzschwacher Apothekenbetriebe sogar eine moderne effiziente und zukunftsorientierte Versorgung. Das Festpreissystem verursacht durch viele schwache Apothekenbetriebe erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Festpreise verhindern mit der Subventionierung suboptimaler Apothekenunternehmen flĂ€chendeckende Innovationen und Investitionen in moderne pharmazeutische Informations-, Kommunikations- und Logistiksysteme. Ein starkes Apothekenunternehmen mit zukunftsorientierten Liefersystemen kann auch den weit entfernt lebenden Patienten auf dem Land erreichen, Tag und Nacht. Schließlich verhindert das System fester Arzneimittelpreise eine optimale rĂ€umliche Allokation der Apotheken und verhindert Wohlfahrtsgewinne zugunsten der Patienten.

Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung werden von den drei Autoren unter rechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Gesichtspunkten analysiert.