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Feststellung der Todesursache

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Im Rahmen der Leichenschau ist die letztendliche Todesursache zu benennen, die in einer Todesursachenkaskade auf ein Grundleiden zurĂŒckzufĂŒhren ist. Beim Grundleiden handelt es sich um die zum Tode fĂŒhrende Erkrankung, bei der

letztendlichen Todesursache um die Art des Todeseintritts bei einer bestimmten Grundkrankheit. Von Àrztlichem und wissenschaftlichem Interesse sind:

‱ Woran sterben Menschen, die an bestimmten Krankheiten leiden (artria mortis) als Komplikation oder FolgezustĂ€nde der Hauptkrankheit und

‱ Die Statistik der Todeskrankheiten: nicht die artia mortis sind von Bedeutung,

sondern die Frage, wie viele Menschen an einer bestimmten Erkrankung (Grundleiden) versterben.

Bei erwarteten TodesfĂ€llen sollte immer eine sichere Angabe von Grundleiden und Todesursache möglich sein. Dies ist bei nicht erwarteten TodesfĂ€llen deutlich schwieriger. Bei der Angabe einer Todesursachenkaskade kann man sich konzeptioneller und didaktischer Hilfsmittel bedienen, z. B. Graduierung morphologischer und klinischer Befunde hinsichtlich ihrer todesursĂ€chlichen DignitĂ€t und sogenannter Sterbenstypen (thanatologische BrĂŒcke zwischen Grundleiden und

Todesursache). Diese didaktischen Hilfsmittel werden dargestellt und aus Literatur sowie realem Untersuchungsgut akzeptable und nicht akzeptable Todesursachenkaskaden referiert.

Nach wie vor gilt die Mahnung des Pathologen Johannes Orth (1908):

„Die Feststellung der Todesursache ist eine ernste Aufgabe, die niemals schablonenhaft erledigt werden darf, und bei der stets der Zweck, zu welchem die Feststellung erfolgt, fest im Auge gehalten werden muss. Jeder einzelne Fall ist als ein

eigenes Problem zu betrachten, das fĂŒr sich aus den besonderen VerhĂ€ltnissen des Falles heraus entschieden und gelöst sein will.“