Im Gegensatz zu den meisten deutschen Staaten verfügte das Königreich Sachsen bis 1807 lediglich über einen und ab 1807 über zwei Ritterorden.
Der erste Orden war der am 07.10.1736 gestiftete (1768, 1796 und 1807 erneuerte) Orden vom Heiligen Heinrich (St. Heinrichs Orden), der zweite Orden der am 20.07.1807 gestiftete Hausorden von der grünen oder Rautenkrone.
Es scheint bisher keine gesicherten Erkenntnisse gegeben zu haben, welcher Angehörige eines nichtsächsischen Herrscherhauses, welcher ausländische Staatsmann oder Militär in welcher Stufe in einen der beiden Ritterorden aufgenommen worden war.
Das vorliegende Heft soll diese Unklarheiten beseitigen und die dazu verfügbaren Informationen liefern.