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Nur gut gemeint? - Vorsatz, Absicht und Schuld im Wirtschaftsstrafrecht

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Die objektive Seite des Tatgeschehens im Wirtschaftsstrafrecht ist regelmässig viel deutlicher erkennbar als die subjektive. Welche Alarmsignale deuten auf unlautere Praktiken hin? Was wusste und was wollte die beschuldigte Person? Diesen Fragen geht der vorliegende Tagungsband nach.