Die Rechte von Kindern sind zu achten, zu schĂźtzen und zu fĂśrdern. Kinder mĂźssen angemessen an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen. Diese MaĂstäbe der BerĂźcksichtigung von Kinderrechten gelten auch und gerade fĂźr Kommunen in Deutschland. Kinderfreundlichkeit ist fĂźr Kommunen daher kein beliebiges Randthema, sondern eine Kernaufgabe kommunaler Selbstverwaltung!
Jede Kommune muss im Hinblick auf Kinderfreundlichkeit ihren eigenen Weg gehen. Ein Modell, das fßr alle passt, gibt es deshalb nicht. Die Fachbeiträge bieten vielfältige Anregungen, wie die lokale Umsetzung der anspruchsvollen und weitreichenden Ziele und Normen der UN-Kinderrechtskonvention gelingen kann. Kommunen kommt dabei eine besondere Rolle zu, weil sie die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen junger Menschen durch ihre Einrichtungen und Dienste nachhaltig prägen. Kinderrechte werden in erster Linie vor Ort verwirklicht.