Grau und kahl stehen die HĂźgel, unter deren Decke jene liegen, die sie bepflanzten, Bäume setzten, von denen Reste verkrĂźppelt mit zerschossenen Ăsten noch stehen.
Im Erhaltungstrieb der Lebewesen gibt sich die Natur in ihrer ZweckerfĂźllung zu erkennen. Das strebende Wesen mĂźht sich Ăźber die Natur hinaus in der Festigung des Selbstzwecks. Das Wollen ist ein Grundzweck, um den Seinsanspruch zu erfĂźllen. Dabei braucht die Selbsterhaltung nicht hervortreten. Es bedarf auch nicht der Ăberlegenheit 'hĂśherer' Ăźber 'niedrigere' Zwecke als Bestimmungsgrund, soweit die Unterscheidung nicht schon ethisch als Pflicht zum hĂśheren Zweck getroffen ist.
Die Theorie der Verantwortung umfasst den rationalen Grund der Pflicht und den psychologischen Grund der Fähigkeit, den Willen zu motivieren und das Handeln dem Guten zuzuwenden. Erforderlich ist, fßr den Ruf zur Pflicht empfänglich zu werden und mit dem Gefßhl der Verantwortung zu reagieren. Der Raum ist groà fßr das sittliche Verhalten aus dem guten Willen heraus, dessen Selbstgewissheit nach keiner Beglaubigung verlangt.
Ziel des sittlichen Strebens und Handelns ist, den eigenen Zustand der HÜhe der Sittlichkeit anzugleichen. Die Sittlichkeit ist unvergänglich und verlangt ihren Platz in dieser Welt. Dagegen erlischt die vom Menschen getragene Verantwortung mit dem Tod. In der Ethik ist es die Andersartigkeit, die von der Verantwortung Besitz ergreift. Form und Geist der Situation prägen die Handlung und gehen im ethischen Entschluss ßber das Handlungsziel hinaus. Der Mensch muss sich den Anspruch der Sittlichkeit erwerben, um das Gefßhl der Anteilnahme und Betroffenheit in sich zu entwickeln. Neben dem Gefßhl der Ehrfurcht vor der HÜhe wird die Vernunft bezßglich der Universalität zur Quelle des Affektes und seines Gegenstandes.
Wenn Sterbliches in die Unsterblichkeit mĂźndet, steigt die Verehrung von den Sohlen der bodenständigen Bescheidenheit, weil es Menschen sind, die Ăbermenschliches taten und selbstlos weiter tun.