Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele des "COVID19-Krankenhausentlastungsgesetzes". Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz war jedoch nur der Start von intensiven und dauerhaften Bemühungen des Gesetzgebers zur Kompensation von coronabedingten Belas-tungen sowie zur Entwicklung und Etablierung von Bewältigungsmaßnahmen. Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen ist dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz im Verlauf der Pandemie nachgefolgt.
Für den Krankenhausbereich sind hier bislang insbesondere das Zweite und das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz, das Krankenhauszukunftsgesetz und verschiedene coronabezogene Verordnungen sowie coronabezogene Vereinbarungen der Vertragsparteien auf Bundesebene zu nennen. Zum Jahresbeginn 2021 kann mit Blick auf den weiteren Pandemieverlauf diese Auflistung noch nicht mit Gewissheit abgeschlossen werden. Als ausgeprägter Lichtblick am Horizont für den weiteren Jahresverlauf 2021 und auch für die Folgejahre ist die seit dem Jahresende 2020 zur Verfügung stehende Möglichkeit zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu nennen. Zeitgleich sorgen jedoch Virusmutationen für ein dynamischeres Infektionsgeschehen und damit weiterhin sehr hohe Herausforderungen für die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten, zuvorderst die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegerinnen und Pfleger, sowie für die gesundheitspolitischen Akteure.
Für diese außerordentlichen Herausforderungen gibt die 2. Auflage wertvolle Hilfestellungen.