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Der Verbrecher aus verlorener Ehre : Eine wahre Geschichte

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Der Verbrecher aus verlorener Ehre – eine wahre Geschichte ist ein Kriminalbericht Friedrich Schillers, der 1786 zunĂ€chst unter dem Titel "Verbrecher aus Infamie" veröffentlicht wurde.

Christian Wolf, auch 'der Sonnenwirt' genannt, ist der Sohn einer verwitweten Gastwirtin. Er wird aus Geldnot Wilddieb, um seine Geliebte Johanne mit Geschenken zu beeindrucken, da er aufgrund seines unattraktiven Äußeren wenig anziehend wirkt: er ist hager und klein, hat eine breite, platte Nase und einen schiefen Mund. Sein Nebenbuhler Robert, ein JĂ€gerbursche, ertappt ihn bei der Wilderei und erstattet Anzeige. Wolf kann sich von seiner Strafe freikaufen, begeht jedoch weiterhin Wilddiebstahl, da die Zahlung der Geldstrafe seine gesamten Ersparnisse aufgebraucht hat. Robert zeigt ihn erneut an. Infolgedessen kommt Christian ein Jahr ins Zuchthaus. Schon nach seiner zweiten Strafe erlangt er Einsicht und sucht nach einer Anstellung, wird jedoch bei Handwerkern und Bauern abgewiesen. Selbst die Arbeit als Schweinehirt, der niedrigste Berufsstand, wird ihm verwehrt. So wird er zum dritten Mal rĂŒckfĂ€llig. Nun wird Christian zu drei Jahren Strafarbeit auf einer Festung verurteilt, wo ihn die harten LebensumstĂ€nde und der schlechte persönliche Einfluss der anderen Gefangenen Hass auf alle Menschen und RachegefĂŒhle entwickeln lassen. Nach der dritten Strafe erkennt er seine Lage und beschließt, seine Verbrechen fortan aus Vorsatz und VergnĂŒgen und nicht mehr aus Not heraus zu tun. Eines Tages, als er gerade einen Hirsch schießen will, entdeckt er seinen Rivalen Robert, der ebenfalls das Tier anvisiert. Christian ist vor Schreck erst wie benommen und wĂ€gt dann in einem Moment zwischen Devianz und NormalitĂ€t ab, ob er Robert töten oder die Flucht ergreifen soll. Letztlich ĂŒberwiegen seine RachegelĂŒste und er schießt Robert hinterrĂŒcks nieder. Unmittelbar danach bricht er zunĂ€chst in irres GelĂ€chter aus, doch bald ergreift ihn die Reue und er wĂŒnscht sich, die Tat ungeschehen machen zu können, da er die Schwere seines Vergehens zu spĂ€t begriffen hat.