(0)

Gesetze der Ostangelschen Haus- und Mobilien-Brandgilde : mit einem Nachwort

E-book


Die existenzbedrohenden Risiken der Bauern durch BrÀnde spiegeln sich in einer der Àltesten Versicherungsbedingung der Ostangelschen Haus- und Mobilien-Brandgilde. In einem Nachwort wird versucht, den Bezug zur Geographie sowie zur Entwicklungsgeschichte der Region darzustellen.

Diese Feuerversicherung ist eine der Ă€ltesten Sachversicherungen Deutschlands, die GrĂŒndung geht auf das Jahr 1788 zurĂŒck. Die nachfolgende Karte zeigt das GrĂŒndungsgebiet mit Hinterlegung einiger Dörfer, die bei der GrĂŒndung dabei waren. Das Ursprungsgebiet erstreckt sich vn der Geltinger Bucht im Norden bis zur Schlei im SĂŒden, im Osten begrenzt durch die Ostsee.

Die Sympathien fĂŒr diese alten Versicherungsbedingungen stellen sich spĂ€testens ein, wenn man erfĂ€hrt, dass bei ungeraden Jahreszahlen am ersten Montag nach Johannis ein Gildetag im Wirtshaus zu Gelting stattfindet.

Die Vorschriften erinnern in vielen Teilen an die heutigen Bedingungen, neben dem vorbeugenden Brandschutz, z.B. im Zusammenhang mit Schornsteinen, wird die Hilfe fĂŒr den "Schadenleidenden", teilweise in Naturalien wie Unterkunft, Verköstigungen und Brandwachen, genau beschrieben.

Auch Details wie Restwerte, Verhalten bei Zank und Beleidigungen, Schiedsgerichtsverfahren etc. werden beschrieben. FĂŒr die Halbinsel Maasholm werden harte Bedachungen gefordert, StrohdĂ€cher wollte man dort nicht mehr versichern.

Den einzelnen Mitgliedern wurde aufgegeben, was vorzuhalten war wie etwa Leitern, Haken und Ledereimer; den Gemeinden wurden die Nutzung der angeschafften Feuerspritzen vorgeschrieben.

Die zuerst eintreffende Feuerspritze wurde mit einer PrÀmie belohnt.

Auch die Mobilien waren versicherbar; mit der Anlage wird ein Verzeichnis fĂŒr den damals wahrscheinlich ĂŒblichen Hausstand vorgelegt: Gold und Silber, Möbel, Bett- und Leinenzeug, KĂŒchen- und MeiereigerĂ€t, Bau- und AckergerĂ€t, HandwerkgerĂ€t, Back- und MahlgerĂ€t, BĂŒcher und KleidungsstĂŒcke.