Regulierung im Energiebinnenmarkt
Die seit dem Ende der 1990er Jahre von der EuropĂ€ischen Gemeinschaft maĂgeblich betriebene Ăffnung des Strommarktes fĂŒr den Wettbewerb hat die Schaffung eines voll funktionierenden ElektrizitĂ€tsbinnenmarktes zum Ziel. JĂŒngst wurden zu diesem Zweck die klassischen Regulierungsinstrumente durch das Dritte Energiebinnenmarktpaket verschĂ€rft und erweitert.
Liberalisierung des Strommarktes
Die Liberalisierung des Strommarktes gestaltet sich nach wie vor schwierig, insbesondere wegen der beachtlichen Systemunterschiede, die die Organisations- und Rechtsstrukturen in der Energiewirtschaft der Mitgliedstaaten seit jeher aufweisen. Es verwundert daher nicht, dass die Liberalisierung der StrommÀrkte von beachtlichen WiderstÀnden und einer protektionistischen Haltung auf Ebene der Mitgliedstaaten begleitet wurde und wird.
"Service public" contra "Daseinsvorsorge"
Solche Tendenzen zeigen sich etwa in Frankreich, wo das Leitbild der Energieversorgung als service public tief verwurzelt ist. Im Gegensatz dazu hat sich in Deutschland das VerstÀndnis von der "Daseinsvorsorge" als allein vom Staat zu gewÀhrende Aufgabe gewandelt; Daseinsvorsorge kann bis zu einem gewissen Grad auch von privaten, im Wettbewerb stehenden Unternehmen erbracht werden.
Strukturunterschiede im Vergleich
Die Verfasserin vergleicht die Strukturunterschiede der Netzzugangsregulierung im Stromsektor in Deutschland und Frankreich und liefert neue Einblicke und Erkenntnisse. Zum einen betrifft dies die tatsĂ€chliche Umsetzung und praktische Wirksamkeit der Vorgaben aus BrĂŒssel. Zum anderen sind die unterschiedlichen LösungsansĂ€tze und Strategien hinsichtlich existierender Problembereiche in der deutschen wie der französischen Rechtsordnung von Interesse.