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Recht der Ratsfraktionen

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Den Fraktionen kommt bei allen kommunalpolitischen Entscheidungen eine immer grĂ¶ĂŸere Bedeutung zu. Sie sind in den Kommunen und Landkreisen die politischen EntscheidungstrĂ€ger.

Das Werk nimmt eine genaue Betrachtung des Fraktionsrechts fĂŒr Gemeinden, StĂ€dte und Landkreise vor. Einen Schwerpunkt bilden die kommunalverfassungsrechtlichen Rechte der Fraktionen, die im Überblick fĂŒr alle FlĂ€chenbundeslĂ€nder erörtert werden. ZusĂ€tzlich beinhaltet das Werk die derzeit wohl umfassendste Darstellung des hochsensiblen Themas der Finanzierung der Fraktionen auf kommunaler Ebene. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet sowie ein Hinweis auf die Nutzung der Social Media fĂŒr die Arbeit der Fraktionen und der damit verbundenen Gefahren.

Der EinfĂŒhrung folgt ein Überblick, der die gesetzlichen Regelungen zum Fraktionswesen und die Bedeutung der Fraktionen aus Sicht der Gemeindevertretung, des Gemeinderatsmitglieds, des WĂ€hlers und der Parteien veranschaulicht. Im Rahmen der Beschreibung ĂŒber die Bildung, Mitgliedschaft und Beendigung von Fraktionen wird deren Charakter als freiwilliger Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit gemeinsamer politischer GrundĂŒberzeugung betont. Ein Abschnitt zum GeschĂ€ftsordnungsrecht trĂ€gt den Rechten und Pflichten der Fraktionen Rechnung. Wegen der einschneidenden Wirkungen werden die rechtlichen Voraussetzungen eines Fraktionsausschlusses besonders gewĂŒrdigt.

Mit diesem Titel werden Bedeutung, Rechtsnatur und Begriff, Rechte und Pflichten, Einbindung in die Kommunalverfassungen, Ausschluss sowie Finanzierung der Fraktionen anschaulich aufgezeigt. Diese Ausgabe zeichnet sich dardurch aus, dass hier die lĂ€nderĂŒbergreifenden GrundsĂ€tze unter BerĂŒcksichtigung einzelner lĂ€nderspezifischer Regelungen dargestellt werden. Die aktuelle Rechtsprechung und das neue Schrifttum sind eingearbeitet.

Inhalt der neuen Auflage sind nach wie vor Streitigkeiten um die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die Besetzung kommunaler Gremien und die Finanzierung der Fraktionen ebenso wie die Auseinandersetzungen um Rechte von Fraktionen extremistischer, aber verfassungsrechtlich nicht verbotener Parteien.