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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz : Kommentar

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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verĂ€ndert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und LĂ€ndern zu der Frage, ob die GesetzgebungszustĂ€ndigkeit des Bundes fĂŒr die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die LĂ€nder ĂŒbergegangen ist. Inzwischen haben viele BundeslĂ€nder eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.

Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.

Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erlÀutert und in ihren rechtssystematischen ZusammenhÀngen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergÀnzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.

Von besonderer Bedeutung ist außerdem das VerhĂ€ltnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang ĂŒbersichtlich beigefĂŒgt und mit einer Einleitung versehen einander gegenĂŒbergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.