Beiträge zur Inklusion in den Erziehungshilfen

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Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden sog. Verfahrenslots*innen zum 1.1.2024 als verpflichtende Institution in Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eingesetzt. Diese sollen Umstrukturierungsprozesse hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wesentlich unterstützen und fördern.

Gelingen soll dies einerseits durch einen individuellen Beratungsauftrag, der vor allem junge Menschen und deren Angehörige adressiert, die einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben, andererseits sollen die Verfahrenslots*innen den öffentlichen Träger in den Transformations- und Veränderungsprozessen hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Mit der konkreten Umsetzung geht eine Vielzahl an Fragestellungen einher.

Im Rahmen des Sammelbandes werden zunächst die rechtlichen Grundlagen beleuchtet, ehe die Theorie und Praxis miteinander ins Gespräch gehen. Dabei werden vielschichtige Fragestellungen beleuchtet, die sich zunächst um die Ausrichtung, Verortung und fachliche Qualifikation von Verfahrenslots*innen drehen, ehe Best Practice-Beispiele die Praxis von Verfahrenslots* innen in den Mittelpunkt stellen.