Angesichts der derzeitigen Bevölkerungsentwicklung gewinnt die Frage, wie unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder im Einkommensteuerrecht entlastet werden zunehmend an Bedeutung.
Ziel dieser Arbeit ist es, ein Modell zur einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Kindes- und Elternunterhalt zu entwickeln, das die Gemeinwohlverantwortung des Unterhaltsverpflichteten verfassungskonform reduziert und den Grundsatz der Belastungsgleichheit wahrt.
Der Weg zu diesem Besteuerungsmodell führt über drei Fragen.
Erstens: In welchen Punkten gibt es zwischen den zivilrechtlichen Unterhaltsregelungen und den einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigungsvorschriften Abweichungen, die aus verfassungsrechtlichen oder steuersystematischen Gründen Änderungen erforderlich machen?
Zweitens: Inwieweit kommt es zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung vermögender und nicht vermögender Familien, weil das Einkommensteuerrecht Gestaltungsmöglichkeiten zur Verringerung der familiären Gesamtsteuerlast eröffnet?
Und drittens: Welche alternativen Modelle wären zur verfassungskonformen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen im Einkommensteuerrecht denkbar.