Auch wenn die Rechtsgeschichte des Harzraumes der AnlaĂ fĂźr den Band war, so geht er in seinem wissenschaftlichen Anspruch weit Ăźber den Harzraum hinaus, denn das Recht im Mittelalter kannte keine Landesgrenzen. Dabei bietet die bisher ungeklärte rechtliche Bedeutung der Rolande einen AnlaĂ, sich eingehender mit der Rechtsgeschichte des Mittelalters zu befassen. So wird hier der Bogen vom bedeutendsten deutschen Rechtsbuch, dem Sachsenspiegel, und seinen Bilderhandschriften Ăźber die Rolande, insbesondere die der heutigen Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg, bis hin zur Glosse des Sachsenspiegels und dem kleinen Kaiserrecht gespannt. AusfĂźhrlich wird die jĂźngste Theorie, Rolande seien Symbole des Kaiserrechts, diskutiert.