Die Lex Baioariorum aus dem frĂźhen Mittelalter ist die erste und fĂźr Jahrhunderte einzige umfassende Aufzeichnung des bayerischen Rechts. Sie ist der älteste in Bayern verfasste Text, der bis heute erhalten ist, und wegen der in ihr enthaltenen volkssprachigen WĂśrter zugleich das älteste Zeugnis fĂźr die bairische Sprache. Diese fĂźr die Erforschung der bayerischen Geschichte herausragende Quelle wird hier lateinisch nach einer der ältesten Handschriften vorgelegt, verbunden mit einer ĂberSetzung in modernes, verständliches Deutsch und ausfĂźhrlichen Erläuterungen. Damit wird das Werk erstmals auch fĂźr Nicht-Fachleute erschlossen und zugänglich gemacht.