Schriften zum Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Begleitbeistandschaft ist eine Beistandschaftsart, welche das vorrevidierte Recht nicht kannte. Der Gesetzgeber wollte mit ihr einen Leuchtturm fĂŒr die Personensorge schaffen, weil die Personensorge im vorrevidierten Recht wenig Niederschlag im Gesetz fand. Begleitende UnterstĂŒtzung wird somit neben dem Vertretungs- und Mitwirkungshandeln eine neue Handlungsart des Beistandes. Sie ist viel weniger rechtlich als sozialarbeiterisch orientiert. Dementsprechend bildet sie auch eine Verbindung von Sozialarbeit und Recht und bietet diverse Fragestellungen, die sowohl rechtlich als auch sozialarbeiterisch geprĂ€gt sind. Im Rahmen des vorliegenden Werkes werden diese interdisziplinĂ€ren BezĂŒge beleuchtet. Dadurch wird auch die Systematik fĂŒr sĂ€mtliche Beistandschaften herausgearbeitet und die Beistandschaft im Kontext des Familienrechts behandelt. Die Begleitbeistandschaft ist zusĂ€tzlich eine Massnahme die der Zustimmung bedarf. Folglich gewĂ€hrleistet sie auch Selbstbestimmung. In diesem Zusammenhang wird ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenwirken von weiteren subsidiĂ€ren Dienstleistungen, aber auch das VerhĂ€ltnis zur UN-Behindertenrechtskonvention vertieft geprĂŒft.