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GegenStandpunkt 2-13

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Das Menschenrecht

Keine Woche vergeht, ohne dass irgendwo Menschenrechtsverletzung anklagt werden. Gegenstand der Anklagen sind Gemeinheiten, die eine Herrschaft sich gegen ihre Untertanen herausnimmt. Ins Feld geführt werden aber nicht geschädigte Interessen, sondern ein verletztes allerhöchstes Recht, das Herrschaft verpflichte, damit aber auch rechtfertige – oder bei Missachtung delegitimiere. Angeklagt werden in der Regel Politiker anderswo, auswärtige Regierungen und „selbsternannte“ Machthaber. Ankläger Journalisten und Sprecher von Vereinen, die sich der Verbesserung der Sitten in der Staatenwelt verschrieben haben, aber auch Politiker, die für sich den Respekt vor der rechtlichen Menschennatur und damit das Recht, über andere Souveräne zu urteilen, reklamieren; in der Regel sind sie im Freien Westen zu Hause. Die Strafgewalt der demokratischen Weltöffentlichkeit ist mehr ideeller Natur: Rufschädigung. Wenn aber machtvolle Staatsgewalten als Ankläger auftreten, erklären sie sich nicht selten gleich selber zum Richter und zum Exekutor ihrer Urteile wegen verletzter Menschenrechte anderswo. In deren Namen üben sie daheim die Gewalt über ihr Volk aus, die sie für geboten halten; in deren Namen kritisieren sie die Herrschaft anderer Staaten über deren Volk, erklären ihm ihre Feindschaft und führen Krieg. Bleibt zu klären, worin diese Idee eines dem Menschen zukommenden staatsverpflichtenden Rechts besteht und was sie für wen leistet – nach innen und nach außen.

Krise und Konkurrenz in Europa: Drei weitere Fälle

Es gehört zu den Schönheiten des vereinten Europa, dass kein Euro-Staat wissen will, dass und wie sein nationales Kapital und er als dessen machtvoller Förderer zur Überakkumulation und Euro-Krise beigetragen hat. Alle sehen sich mit ihren kapitalistischen Wachstumsanstrengungen und -erfolgen reihum als Betroffene: als Opfer – und zwar der Misswirtschaft der anderen. Denn für lauter Staaten der EU gerät mit der Krise auch ihr nationaler Erfolgsweg in die Krise bzw. wird ihnen von ihren Partnern und Konkurrenten bestritten. Das stellt sie gegeneinander auf.

Zypern – Definition und Abwicklung eines für die Union untragbaren Geschäftsmodells

Mit Zypern gerät das nächste Mitglied der Währungsunion an den Rand des Bankrotts. Das soll man sich mit Eigentümlichkeiten des Geschäftswesens auf der Insel verständlich machen – Russen! Schwarzgeld! – lauter Abweichungen von den gesunden geschäftlichen Sitten, die in Europas erfolgreichen Vorbildstaaten herrschen. Ein „Sonderfall“ ist es also, der mit Zypern in die Krise geraten ist. Alle Maßnahmen zu seiner Rettung auf den Weg gebracht werden, soll man als Rückkehr zum Pfad der wirtschaftspolitischen Vernunft verstehen, den dieser Staat verlassen habe. Zu schön, um wahr zu sein!

L’Italia in crisi – das Ende eines prekären europäischen Erfolgswegs

Brüssel und Berlin haben es den Italienern vorbuchstabiert, was bei ihrer Wahl herauskommen soll: eine stabile Regierung, die den für Europa beschlossenen Spar- und Konsolidierungskurs verlässlich fortsetzt. Das soll für Italien alternativlos sein. Schließlich geht es in diesen Wahlen auch um uns, um das weitere Schicksal Europas... Italien soll gefälligst Verantwortung für Europa übernehmen, aber schuld an den Härten, die das einschließt für Volk und Land ist es selbst. Der Gegenstandpunkt bietet eine sachliche Klärung über die gegenwärtige Krise des Landes. Soviel vorab: Die Ursachen liegen in Europa, Deutschland und Italien.

Großbritannien – Vom Kampf der Nation um ihren Kredit und um den Nutzen ihrer Mitgliedschaft in der EU