Besonderes Verwaltungsrecht
Entgegen des gĂ€ngigen Sprachgebrauchs sind die meisten deutschen ProfifuĂballklubs nicht mehr als Vereine im rechtlichen Sinne organisiert, sondern als Kapitalgesellschaften ausgegliedert. An diesen mĂŒssen wiederum die "klassischen" Muttervereine die Mehrheit halten, so die sog. "50+1"-Regel des Deutschen FuĂball-Bundes (DFB) und der Deutschen FuĂball-Liga (DFL). Im Rahmen der kĂŒrzlich einberufenen DFL-Mitgliederversammlung stimmten die Klubs beider Profiligen mehrheitlich fĂŒr Antrag des FC St. Pauli, die Verbandsregelung beizubehalten. Dieses Ergebnis erfreut sich des groĂen Zuspruchs zahlreicher FuĂballfans, hatten zuvor doch ĂŒber 3000 Fanclubs in einer Petition den Erhalt der 50+1-Regel gefordert. SchlieĂlich intendierten die beiden FuĂballverbĂ€nde mit ihrer EinfĂŒhrung einen stabilen sportlichen Wettbewerb zwischen selbstbestimmten Ligateilnehmern, die ĂŒber die organisatorische Verflechtung zum Mutterverein eine nachhaltige Förderung des Breitensports gewĂ€hrleisten sollen. TatsĂ€chlich weitet sich der Kreis derer, die fĂŒr eine Relativierung oder gar eine komplette Aufhebung der allein in Deutschland geltenden 50+1-Regel plĂ€dieren, ebenso aus, wie der ihrer BefĂŒrwortet. Neben Hannover 96-Investor Martin Kind, der als ihr schĂ€rfster Kritiker gilt, Ă€uĂern auch weite Teile der Fachliteratur zunehmend juristische Bedenken, die insbesondere auf die Vorschriften des europĂ€ischen Kartellrechts verweisen. Daneben sieht sich die Regel dem Vorwurf ausgesetzt, gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten zu verstoĂen. Dementsprechend gewĂ€hrt das Werk einen tieferen Einblick in das Europarecht und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf die bisherige Rechtsprechung des EuGH. Es richtet sich jedoch nicht nur an das rechtswissenschaftliche Fachpublikum, sondern gleichermaĂen an die breite, interessierte Ăffentlichkeit. Insbesondere FuĂballfans, die die brandaktuelle Debatte rund um die 50+1-Regel mitverfolgen, wird Aufschluss ĂŒber ihre juristischen HintergrĂŒnde geboten.