Das von der UN-Behindertenrechtskonvention vorgegebene Ziel der Inklusion behinderter Menschen stößt zunehmend auf Kritik an seiner mangelhaften Umsetzung. Dagegen argumentiert Suitbert Cechura, dass dieser Widerspruch auf einem falschen Verständnis von Inklusion als Ideal beruht: Unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen bedeute Teilhabe "Recht auf Teilhabe an der Konkurrenz" um Noten, Wohnungen und Arbeitsplätze.