Ärger mit Handwerkern

Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.

In diesem »kurz&konkret!« erfahren Sie nicht, wie Sie Ihre Waschmaschine oder Wasserhahn reparieren. Sie erfahren aber unter anderem, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Handwerker »pfuscht«, mit der Reparatur oder Arbeit in Verzug gerät oder er seinen Kostenvoranschlag überschreitet, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt werden oder was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Handwerkernotdienst beauftragen. Es geht also um rechtliche Fragen, die sich im Rahmen der Beauftragung eines Handwerkers ergeben.

Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret!«:

- Wie kann ich Ärger oder Streit mit dem Handwerker bereits bei der Auftragserteilung vermeiden?

- Ist ein Kostenvoranschlag des Handwerkers verbindlich?

- Auf was muss ich achten, wenn ich einen Handwerkernotdienst beauftragen will?

- Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker seine Leistungen nicht rechtzeitig erbringt?

- Warum muss ich bei der Abnahme der Handwerkerleistung besonders vorsichtig sein?

- Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker gepfuscht hat?

- Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn die Leistung des Handwerkers mangelhaft ist?

- Hilft mir bei einem Streit mit dem Handwerker eine Rechtsschutzversicherung?

- Kann ich dem Handwerker den erteilten Auftrag wieder entziehen?

- Wo kann ich mich über einen schlechten Handwerker beschweren?

Über dieses Buch

Die Waschmaschine streikt, der Wasserhahn tropft oder das Dach ist undicht. In all diesen Fällen muss ein Handwerker her. Wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten am Haus, mit Reparatur- oder Wartungsarbeiten beauftragen, dann richten sich Ihre Rechtsbeziehungen im Regelfall nach dem gesetzlichen Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Beim Werkvertrag handelt es sich um einen Vertrag, durch den der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet werden. In der Realität bietet das Verhältnis zwischen Handwerker und Besteller aber einiges an Potenzial für Ärger, Probleme und Streitigkeiten.

In diesem »kurz&konkret!« erfahren Sie nicht, wie Sie Ihre Waschmaschine oder Wasserhahn reparieren. Sie erfahren aber unter anderem, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Handwerker »pfuscht«, mit der Reparatur oder Arbeit in Verzug gerät oder er seinen Kostenvoranschlag überschreitet, welche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt werden oder was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Handwerkernotdienst beauftragen. Es geht also um rechtliche Fragen, die sich im Rahmen der Beauftragung eines Handwerkers ergeben.

Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz&konkret!«:

- Wie kann ich Ärger oder Streit mit dem Handwerker bereits bei der Auftragserteilung vermeiden?

- Ist ein Kostenvoranschlag des Handwerkers verbindlich?

- Auf was muss ich achten, wenn ich einen Handwerkernotdienst beauftragen will?

- Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker seine Leistungen nicht rechtzeitig erbringt?

- Warum muss ich bei der Abnahme der Handwerkerleistung besonders vorsichtig sein?

- Welche Rechte habe ich, wenn der Handwerker gepfuscht hat?

- Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn die Leistung des Handwerkers mangelhaft ist?

- Hilft mir bei einem Streit mit dem Handwerker eine Rechtsschutzversicherung?

- Kann ich dem Handwerker den erteilten Auftrag wieder entziehen?

- Wo kann ich mich über einen schlechten Handwerker beschweren?

Starte noch heute mit diesem Buch für 0 €

  • Hole dir während der Testphase vollen Zugriff auf alle Bücher in der App
  • Keine Verpflichtungen, jederzeit kündbar
Jetzt kostenlos testen
Mehr als 52 000 Menschen haben Nextory im App Store und auf Google Play 5 Sterne gegeben.

  1. Was tun beim Todesfall? : Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen

    Otto N. Bretzinger

  2. Ich will die Scheidung! : Alles, was Sie rechtlich über Trennung und Scheidung wissen sollten

    Otto N. Bretzinger

  3. Alleinerziehend auf der sicheren Seite : Der einzige Rechts- und Finanzratgeber, den du für euch brauchst

    Silke Wildner, Otto N. Bretzinger

  4. 5.0

    Das neue Betreuungsrecht : Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt - Wann und wie wird ein Betreuer bestellt - Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung

    Otto N. Bretzinger

  5. 13. Aug.

    Der VorsorgePlaner : mit Checklisten, Formularen und Dokumenten zu Vermögen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Todesfall

    Otto N. Bretzinger

  6. Neu

    KI verstehen. Rechte kennen. Risiken vermeiden. : Datenschutz, Deepfakes, Urheberrecht und Haftung verständlich und rechtssicher erklärt

    Otto N. Bretzinger

  7. Neu

    Familienbudget mit Leistungen & Steuervorteilen optimieren : Was euch zusteht, wie ihr es beantragt und worauf ihr bei Fristen und Nachweisen achten müsst

    Otto N. Bretzinger

  8. Neu

    Die starke Eigentümergemeinschaft : Wie Sie Ihre WEG handlungsfähig machen und die Verwaltung wirksam steuern

    Otto N. Bretzinger

  9. Digital vorsorgen : So regeln Sie Ihre Daten, Accounts und Kryptowerte – bevor Ihre Angehörigen daran scheitern

    Otto N. Bretzinger

  10. Altersvorsorge richtig regeln : Der umfassende Leitfaden für finanzielle, rechtliche und persönliche Altersvorsorge – für jede Lebensphase

    Otto N. Bretzinger

  11. #9

    Haus und Wohnung richtig versichern

    Otto N. Bretzinger