Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz ist seit der Vorauflage neun Mal geändert worden. U.a. wurde die Option eingeführt, die Sitzungen der kommunalen Vertretungen als Hybridsitzungen durchzuführen. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere auch die Novelle aus dem Januar 2025, mit dem die achtjährige Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten wieder eingeführt wurde und die Möglichkeit des sog. Konzernkredits als dauerhafte Regelung einschließlich einer Fortentwicklung der kommunalen Konzernfinanzierung insgesamt im NKomVG etabliert wurde. Auch die seit der Vorauflage erfolgten Änderungen der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sowie der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung wurden eingearbeitet. Die 5. Auflage bietet damit der kommunalen Praxis weiterhin die bewährte zuverlässige Orientierung

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