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Gesamtdeutsche Verfassung - eine Karikatur?

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Im April 2015 jährt sich zum fünfundzwanzigsten Mal jener Tag, an dem das Vermächtnis des Zentralen Runden Tisches, der Entwurf einer neuen Verfassung für die DDR, fertig gestellt und den Abgeordneten der Volkskammer übergeben wurde.

Die weltbekannte Schriftstellerin Christa Wolf (1929-2011) verfasste die Präambel.

Im Zusammenhang mit Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der die Gültigkeit dieses Provisoriums solange bestimmt, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist", darf der Verfassungsentwurf des Runden Tisches nicht übergangen werden.

Die Zeit ist überreif, die Diskussion über eine Gesamtdeutsche Verfassung neu zu beleben. Das Bewährte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wäre selbstverständlich wichtiger Bestandteil dieser Verfassung.

Das Argument, als sechsunddreißigste Änderung im Art. 146 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland am 23. September 1990 festgeschrieben, eine Verfassung könnte erst nach "Vollendung der Einheit und Freiheit" verabschiedet werden, steht auf tönernen Füssen. In den vergangenen fast 25 Jahren seit Anschluss der DDR an die BRD, wird immer wieder deutlich gemacht, wie und auf welche Art und Weise diese Vollendung der Einheit hinausgeschoben werden kann und wird.