Über dieses Buch

Reform der Vermögensabschöpfung

Das Vermögensabschöpfungsrecht wurde zum 1.7.2017 vollständig neu gefasst. Der Begriff "Einziehung" ersetzt jetzt den bisherigen Begriff "Verfall". Der neu eingeführte § 73d StGB schränkt das Bruttoprinzip ein.

Kernstück der Reform ist die Neuregelung der Opferentschädigung. Die Ansprüche der Tatgeschädigten werden nunmehr im Strafvollstreckungsverfahren befriedigt. Das Taterlangte wird per Urteil eingezogen und an den Tatverletzten zurückübertragen. Bei der Einziehung des Wertersatzes werden die sichergestellten Vermögensgegenstände verwertet und an den oder die Tatverletzten ausgekehrt.

Das Gesetz hat den bisher beschränkten Anwendungsbereich für die erweiterte Einziehung (vormals erweiterter Verfall) von Taterträgen aufgehoben, sodass jetzt jede rechtswidrige Tat in Betracht kommt.

Neu eingeführt wurde ferner die Vorschrift des § 76a Absatz 4 StGB, die es ermöglicht, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, sollte das Gericht davon überzeugt sein, dass der sichergestellte Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat herrührt.

Bewährte Erläuterungen

Zahlreiche Prüfungsschemata und Übersichten erschließen die schwierige Materie. Fallbeispiele aus der Praxis mit Hinweisen zu neuester Rechtsprechung verdeutlichen die Rechtsanwendung. Muster, u.a. für Eintragungsersuchen, Pfändungsbeschluss und Einziehungssanordnung, erleichtern den Umgang mit der Vermögensabschöpfung.

Das Werk wendet sich an alle, die mit Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung rechtlich in Berührung kommen, insbesondere Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen, Banken und Verwaltungsbehörden.

Aus dem Inhalt:

Entwicklung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Anforderungen an die Ermittlungsbehörden

Vermögensabschöpfung bei der Justiz

Zusammenarbeit von Polizei und Justiz

Gesetzliches Modell der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Rückgewinnungshilfe vs. Opferentschädigung

Rechtsnatur und Zweck der Einziehungsvorschriften, §§ 73 ff. StGB

Einziehung von Taterträgen

Bestimmung des Wertes des Erlangten, Schätzung gemäß § 73d StGB

Qualifizierter Zusammenhang zwischen Tat und Erlangtem

Mittäterschaft

Schätzung nach § 73d Absatz 2 StGB

Faktische Verfügungsgewalt der Mittäter über das Taterlangte

Haftung von Mittätern

Einziehung von Nutzungen und Surrogaten

Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern, Teilnehmern und anderen

Selbständige Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft

Verfahren nach §§ 979 ff. BGB bei Erschütterung der Eigentumsvermutung nach § 1006 BGB

Einziehung von Taterträgen bei anderen nach § 73b StGB

Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes nach § 73e StGB

Einziehungsvorschriften nach §§ 74–75 StGB

"Außergerichtliche" Einziehung

Verfahrensvorschriften zur vorläufigen Vermögenssicherung

Opferentschädigung

Aufgaben der Polizei bei der Vollstreckung der Einziehungsanordnung (des Wertes)

Vermögensbeschlagnahme

Vermögensabschöpfung im Ordnungswidrigkeitenrecht

Muster

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