Postmortaler Schutz nichtvermögenswerter Persönlichkeitsrechte : . E-BOOK

Im Jahr 1968 entschied der Bundesgerichtshof im Fall Mephisto, dass Hinterbliebene ideelle Beeinträchtigungen der Persönlichkeit eines verstorbenen Angehörigen rechtlich unterbinden können. Diese Rechtsprechung wird von den Zivilgerichten bis heute rezipiert und fortgeführt. Gleichwohl ist die Frage nach ihrer rechtlichen Grundlage nach wie vor unbeantwortet. Die richterliche Begründung lässt an Stringenz und Eindeutigkeit zu wünschen übrig, und in der Literatur gehen die Ansichten zu diesem Gegenstand weit auseinander.Der vorliegende Band setzt sich mit den vorhandenen Begründungsmodellen auseinander und überprüft sie auf ihre Vereinbarkeit mit der Dogmatik und den Grundlagen des Zivilrechts. Ergebnis ist, dass es im geltenden Recht keine Grundlage für einen postmortalen Schutz nichtvermögenswerter Persönlichkeitsrechte gibt. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen wird dann untersucht, wie sich ein solcher Schutz kodifizieren ließe. Dabei wird deutlich, dass der postmortale Schutz nichtvermögenswerter Persönlichkeitsrechte eine öffentliche Angelegenheit ist, deren Regelung strukturell ins öffentliche Recht gehört.

Über dieses Buch

Im Jahr 1968 entschied der Bundesgerichtshof im Fall Mephisto, dass Hinterbliebene ideelle Beeinträchtigungen der Persönlichkeit eines verstorbenen Angehörigen rechtlich unterbinden können. Diese Rechtsprechung wird von den Zivilgerichten bis heute rezipiert und fortgeführt. Gleichwohl ist die Frage nach ihrer rechtlichen Grundlage nach wie vor unbeantwortet. Die richterliche Begründung lässt an Stringenz und Eindeutigkeit zu wünschen übrig, und in der Literatur gehen die Ansichten zu diesem Gegenstand weit auseinander.Der vorliegende Band setzt sich mit den vorhandenen Begründungsmodellen auseinander und überprüft sie auf ihre Vereinbarkeit mit der Dogmatik und den Grundlagen des Zivilrechts. Ergebnis ist, dass es im geltenden Recht keine Grundlage für einen postmortalen Schutz nichtvermögenswerter Persönlichkeitsrechte gibt. Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen wird dann untersucht, wie sich ein solcher Schutz kodifizieren ließe. Dabei wird deutlich, dass der postmortale Schutz nichtvermögenswerter Persönlichkeitsrechte eine öffentliche Angelegenheit ist, deren Regelung strukturell ins öffentliche Recht gehört.

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