Das neue Scheidungsverbundverfahren nach dem FamFG

Das 1977 eingeführte Scheidungsverbundverfahren – die Verhandlung und Entscheidung über Ehescheidung und Folgesachen im Verbund – ist durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in formaler und inhaltlicher Hinsicht neu geordnet worden. Die vorliegende hochaktuelle Regensburger Dissertation unterzieht die Neuregelung ausgehend vom Ablauf des Verfahrens einer eingehenden kritischen Analyse. Im Ergebnis stellt sich die neue Verfahrensordnung sowohl in der Systematik als auch inhaltlich mit dem Bemühen um Vereinfachung der Scheidung trotz Verbesserungsbedarf im Detail gegenüber der früheren Rechtslage als begrüßenswerte Entwicklung dar.

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