Wo lassen sich die Pflichten zwischen zwei Eltern im Hinblick auf die gemeinsame Ausübung der elterlichen Verantwortung gegenüber ihrem Kind verorten? Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten. Aus einer verrechtlichten Paarbeziehung zwischen den Eltern lassen sich derartige Pflichten jedenfalls nicht herleiten, denn eine solche Beziehung besteht zwischen Eltern nicht notwendig. Die Autorinnen dieses Bandes widmen sich daher der Grundfrage, ob allein kraft gemeinsamer Elternschaft ein besonderes Rechtsverhältnis besteht, aus dem sich derartige Pflichten gegenüber den gemeinsamen Kindern ableiten lassen.