Die dingliche Surrogation als Rechtsprinzip : Extra legem – intra ius

Die dingliche Surrogation, d.h. der Ersatz eines Gegenstands oder Vermögens kraft Gesetzes mit dinglicher Wirkung ohne gesonderten Übertragungsakt, ist ein Element zahlreicher europäischer Rechtsordnungen. Ihre Ursprünge liegen in dem altgriechischen und römischen Zivilrecht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur dinglichen Surrogation werfen eine Reihe privat- und vermögensrechtlicher Fragen auf, die nach wie vor nicht vollständig geklärt sind. Die vorliegende rechtsvergleichende Untersuchung beleuchtet die begrifflichen Charakteristika der dinglichen Surrogation, ihre Entwicklung sowie ihre einzelnen Fallgestaltungen im griechischen Zivilgesetzbuch (Astikos Kodikas, AK) und im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dogmatischen und methodologischen Gesichtspunkten. Die Anerkennung eines umfassenden Surrogationsprinzips könnte es der heutigen Jurisprudenz ermöglichen, eine Lösung für umstrittene Rechtsfragen zu entwerfen.

The surrogation in rem, that is the substitution of an object or assets by act of law with effect in rem without special act of transmission, is an element of numerous European jurisdictions. It has its origin in the ancient Greek and Roman Civil law. The existing legal regulations on surrogation in rem provoke many questions on private and property law, which are still not fully answered. The present comparative law study enlightens the characteristics of the term surrogation in rem, its development as well as several cases in the Greek civil code (Astikos Kodikas, AK) and the German civil code (BGB) under a dogmatic and methodological point of view. The acceptance of a comprehensive surrogation principle might enable modern jurisprudence to formulate a solution for controversial legal questions.

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