Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten hat die Bekämpfung des Terrorismus eine neue Dimension erreicht und dazu geführt, dass sich die internationale Staatengemeinschaft neuen, politischen aber vor allem auch rechtlichen Herausforderungen gegenübergestellt sieht.
Ein durch den Sicherheitsrat der UN neu eingeführtes Instrumentarium stellen die sog. Terrorlisten als Individualsanktionen dar, mit dem Zweck, die Finanzquellen terroristischer Vereinigungen auf Dauer auszutrocknen. Durch sie werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, Gelder und sonstige wirtschaftliche Ressourcen von terrorverdächtigen Personen einzufrieren sowie Dritten zu untersagen, den Gelisteten Gelder weder direkt noch indirekt zur Verfügung zu stellen.
Der Band setzt sich mit den vielseitigen Rechtsfragen der Terrorlisten der UN und EU sowie den mit ihnen verbundenen ebenenübergreifenden Sanktionsregimen auseinander. Dabei widmet sich die Autorin zunächst der historischen Entwicklung der Sanktionsregime und zeigt im Folgenden die tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen der Terrorlisten für die Betroffenen auf.
Den Schwerpunkt des Werks bildet die Frage nach den vorhandenen Rechtsschutzmöglichkeiten und -lücken. Zum Schluss wird das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit erörtert, welches mittlerweile ebenenübergreifend wahrzunehmen ist. Dabei zeigt das Beispiel der Terrorlisten besonders deutlich, dass nationales und Unionsrecht in eine komplexer werdende Völkerrechtsordnung eingebunden sind. Das rechtliche Mehrebenensystem entwickelt sich dynamisch fort und führt im Völkerrecht zunehmend zur Orientierung am Individuum.